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Vermögensdelikte

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Finanzbetrug

Rechtsgebiet:
Vermögensdelikte
Stichworte:
Vermögensdelikte
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Oftmals suchen sich Betrüger ihre Opfer im Finanzsektor aus – insbesondere im internationalen Bankgeschäft. Die Finanzbetrüger täuschen Bankgeschäfte (Anlage- und Kreditgeschäfte) vor und verursachen dadurch Schäden in Milliardenhöhe. Sie stellen sich als Finanzinstitute hin, die für Scheinanlagen überdurchschnittlich hohe Renditen und für Scheinkredite geringe Sicherheiten und verlockende Zinsen versprechen. Zu den von ihnen versprochenen Leistungen kommt es meistens nie. Die Kredite werden nicht ausbezahlt oder die Anlagen sind zum vornherein wertlos:

Die praktisch häufigsten Betrugsarten im Finanzsektor sind: 

Vermittlungsbetrug

Bei dieser Betrugsart verlangt der Betrüger eine Vorauszahlung für das Inaussichtstellen oder die Vermittlung eines gewinnbringenden Geschäfts (z. B. ein Kredit oder ein Finanzierungsleasing).

Die Opfer bezahlen zum Teil hohe Vorauszahlungen. Der Betrüger ist natürlich nicht in der Lage, das versprochene Geschäft zu realisieren. Nach einiger Zeit wird dem Betrogenen mitgeteilt, dass der Kreditantrag abgelehnt wurde. Bis der Schaden bemerkt wird, sind die Betrüger schon längst über alle Berge. In der Praxis geht es meistens um vorgetäuschte Kreditvermittlungen.

Mangels genügender Sicherheiten oder schlechter Bonität haben viele Private und Unternehmen Schwierigkeiten, einen Kredit zu bekommen. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die in Inseraten angebotenen und verlockend tönenden Finanzierungsprodukte („Betriebsmittelfinanzierung“ oder „Projektfinanzierung“) auf  Interesse stossen.

Kapitalanlagebetrug

Im Gegensatz zum Vermittlungsbetrug begnügt sich der der Anlagebetrüger nicht mit dem Einkassieren einer Vorauszahlung. Das Betrugsopfer wir vielmehr zu einem direkten Geschäft mit hoher Beteiligungszahlung veranlasst.

Der Betrug wird auf einem ganzen Lügengebäude aufgebaut, indem beispielsweise behauptet wird, dass ausländische Grossbanken zur Refinanzierung ihres eigenen Finanzbedarfes gestückelte Wertpapiere an andere ausländische Finanzhäuser abgeben. Von dort werden diese Papiere mit einem entsprechenden Preisaufschlag an institutionelle Anleger weiter verkauft. Die Betrüger behaupten, dass ein Direktgeschäft zwischen Bank und Anleger aufgrund der Rechtslage angeblich verboten sei. Nur Insider hätten Zugang zu diesem Markt.

Der beschriebene Handel besteht aber in Tat und Wahrheit nicht. Der Anlage Anleger wird um seine Einlage gebracht.

Als Täuschungsmittel dienen oftmals erschlichene Wertpapierdepotauszüge einer Bank verwendet Wertlosen Wertpapieren wird dadurch Werthaltigkeit verliehen, indem versucht wird, diese in ein Wertpapierdepot einer Bank – oftmals bei Banken in sog. Schwellenländern – einzuliefern. 

Akkreditivbetrug 

Ein beliebtes Finanzierungsinstrument im internationalen Warenhandel stellt das Akkreditiv dar. Beim Akkreditiv handelt es sich um ein Zahlungsversprechen der Bank eines Importeurs, in der diese sich gegenüber dem Exporteur einer Ware verpflichtet, bei Vorlage akkreditivkonformer Dokumente eine Zahlung an den Importeur zu leisten. 

Die Schwachstelle liegt beim sog. Konnossement. Das Konnossement stellt eine Quittung dar, worin ein Transport- oder Frachtunternehmen bestätigt, dass es die Ware vom Exporteur übernommen und an den Importeur zu liefern hat. Das Dokument kann relativ leicht gefälscht werden. Auch die restlichen Papiere, die zur Auszahlung eines Akkreditivs bei einer Bank vorgelegt werden müssen, sind nicht fälschungssicher. Dem Importeur ist daher zu raten, genaue Erkundigungen über den Exporteur einzuholen. 

Die Bank prüft zwar Papiere auf deren Vollständigkeit. Im Fälschungsfall übernimmt sie jedoch keine Haftung. Meistens wird der Importeur dadurch geschädigt, indem er gar keine oder minderwertige Ware erhält, für die aber seine Bank volle Zahlung geleistet hat.

Transferbetrug

Die Täter kundschaften ein Konto mit entsprechendem Guthaben aus. In der Folge fälschen sie die Unterschrift des Kontoinhabers auf einer Zahlungsanweisung oder hacken sich auf elektronischem Weg in e-Banking-Systeme der Banken ein. Bankinterne Sicherheitsvorkehrungen sind heute jedoch derart gut, dass nur wenige Betrugsversuche erfolgreich verlaufen. 

 

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